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Katholisches Pfarramt
Stammham/Appertshofen

"Ich sehe den Himmel offen und des Menschen Sohn zur Rechten Gottes stehen"
Apostelgeschichte, Kap. 7,51-60

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Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften in der Diözese Regensburg
06.05.2020 01:30 ( 6582 x gelesen )

Am 29.04.2020 wurde von der Diözesane Regensburg  Anweisungen für die Liturgie ab dem 4. Mai 2020 in der Diözese Regensburg zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften bekanntgegeben, wodurch es zu Verschiebungen und Absagen von Terminen kommen wird. 

Für die Gottesdienstbesuche, welche ab dem 04.05.2020 wieder unter Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften möglich sind, ist zu beachten:

(Auszug aus der Quelle)

1.     Grundsätzliches

1.8. Kirchenmusik: Der Volksgesang sollte auf Grund des erhöhten Partikelausstoßes beim Singen stark reduziert werden. Chorgesang ist nicht möglich. Das Gotteslob kann nur benutzt werden, wenn es von Zuhause mitgebracht wird.

2.     Zugang zur Kirche

2.1. Gläubige: Die Kirchentüren sind offen fixiert, sodass sie zum Betreten der Kirche nicht berührt werden müssen. Beim Vorbeigehen am (leeren) Weihwasserkessel machen die Gläubigen ein Kreuzzeichen. Im Kirchenraum sollen am Eingang Desinfektionsmittelspender aufgestellt sein. 

3.     Verlassen der Kirche

Auch beim Verlassen ist auf gebührenden Abstand nach allen Richtungen zu achten. Dazu ist eine bestimmte Reihenfolge vorzugeben.

4.     Feier der Heiligen Messe  

4.1. Allgemeine Hinweise 
4.1.1.   Die liturgischen Dienste achten besonders darauf, den notwendigen Abstand einzuhalten. Statt Weihrauchfass und Schiffchen wird die Verwendung einer feststehenden Weihrauchschale empfohlen. Es gibt keinen Buchdienst.  
4.1.2.   Das Reichen von Wein und Wasser zum Priester oder Diakon bei der Gabenbereitung unterbleibt. Zelebrant oder Diakon holen die eucharistischen Gaben von der Kredenz, das Gefäß mit den Hostien (Schale, Ziborium) ist und bleibt bis zum Kommunionteil bedeckt. Die Händewaschung geschieht ohne Assistenz an der Kredenz.  
4.1.3.   Kollekte: Körbchen werden an den Eingängen aufgestellt, sodass sie ohne Berührung benutzbar sind. Der Zelebrant weist bei den Vermeldungen darauf hin und bittet, die Gabe auf diese Weise zu spenden. 
4.1.4.   Friedensgruß: Das Reichen der Hand unterbleibt. Der Friedensgruß kann von einer Verneigung zum Nachbarn begleitet sein.  
 
4.2. Hinweise zum Kommunionempfang 
4.2.1.   Nach der eigenen Kommunion (Kelchkommunion jedoch immer nur durch den Zelebranten) desinfizieren sich der Priester und ggf. weitere Kommunionspender an der Kredenz nochmals die Hände und legen eine Mund-Nase-Bedeckung und Handschuhe an. 
4.2.2.   Der Priester und ggf. weitere Kommunionspender decken das Gefäß mit der Heiligen Kommunion für die Gemeinde ab und gehen zum Ort der Kommunionspendung (auf Abstand achten!). Sie reichen den Gläubigen unter Wahrung des für eine würdige Form der Kommunionspendung größtmöglichen Abstands zur Kommunikantin/zum Kommunikanten die Heilige Kommunion, z.B. indem sie die Kommunion mit Schutzhandschuhen austeilen in der Weise, dass sie den Leib Christi mit größtmöglichem Abstand in die ausgestreckte Hand des/der Kommunikanten/in legen können. Idealerweise trägt letztere/r beim Kommunionempfang auch Schutzhandschuhe oder hat die Hände vorher desinfiziert. Sollte es bei der Kommunionspendung zu einer direkten körperlichen Berührung der Hände von Priester und Kommunikant/in kommen, die es grundsätzlich zu vermeiden gilt, wechselt der Priester sofort die Handschuhe. Am Ende der Kommunionausteilung bringt der Priester die übriggebliebenen konsekrierten Hostien in den Tabernakel. Der 2m-Abstand muss auch unter den Kommunizierenden gehalten werden. 
4.2.3.   Mundkommunion ist nicht möglich. Das Segenszeichen für Gläubige, die nicht die Kommunion empfangen (z.B. für Kinder), wird ohne Berührung mit Abstand als Handsegen (Priester, Diakon) gegeben oder ggf. nur ein Segenswort durch den Kommunionhelfer gesprochen.

5.     Hinweise zur Feier weiterer Sakramente

5.1. Taufe: Unbeschadet der Möglichkeit der Nottaufe (s. diözesane Anweisungen vom 01.04.2020) ist die Taufe eines einzelnen Täuflings außerhalb der Messe im engen Familienkreis dieses Täuflings möglich. Dazu gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln (und damit dieselben zahlenmäßigen Begrenzungen für Teilnehmer) wie bei der Messe. Die Teile der Tauffeier, die für den Eingang der Kirche vorgesehen sind, finden in der Kirche statt. Der Taufpriester/-diakon trägt zum Taufritus im engeren Sinne und zu den ausdeutenden Riten Mund-Nase-Bedeckung und Handschuhe.

5.2. Erstkommunion und Erstbeichte finden zu einem späteren Zeitpunkt statt, auf alle Fälle nicht vor dem 31. August 2020. 

5.3. Firmung: Die im Amtsblatt Nr. 10 vom 12.12.2019 bekanntgegebenen Firmungen für das Jahr 2020 werden ausgesetzt. Alles Weitere wird im Rahmen der Planung der Firmtermine für das Jahr 2021 geregelt.

5.4. Trauung: Für die Trauung im engen Familien- und Freundeskreis gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln wie bei der Messe. Dies gilt insbesondere auch für den Vermählungsteil mit Vermählungsspruch. Bei der Bestätigung der Vermählung reichen sich die Brautleute nur die Hände, die Deuteworte bleiben, der Stola-Ritus und die Handauflegung entfallen. Ob eine anschließende Hochzeitsfeier möglich ist, muss das Brautpaar anderweitig unter Beachtung der staatlichen Vorschriften klären.

5.5. Beichte: In Ergänzung zu den bischöflichen Verfügungen "Sündenvergebung und Sakrament der Versöhnung" vom 26.03.2020 ist eine persönliche Beichte, die vorher terminlich vereinbart werden kann (um eine Ansammlung von Wartenden zu vermeiden), unter Wahrung eines großen Abstandes (mind. 2,5 m) in der Kirche möglich. Dabei kann zum besseren Verständnis auch ein mobiles Telefon (Handy, Smartphone) verwendet werden. Dies gilt erst recht, wenn zwischen Priester und Beichtenden mit demselben Abstand auf beiden Seiten eine Holzwand zum Schutz der Anonymität aufgestellt wird. Möglicherweise ist es zur Wahrung des Beichtgeheimnisses anzuraten, dass sich keine weiteren Personen in der Kirche befinden. Beichtbildchen können hinten in der Kirche zum Mitnehmen aufliegen.

7.     Hinweise zu besonderen Feiern im Kirchenjahr

7.1. Fronleichnam: Der Festtag wird unter Einhaltung der obigen Vorgaben mit einer feierlichen Eucharistiefeier begangen, an deren Ende das Allerheiligste auf dem Altar zur einer gemeinsamen Anbetung ausgesetzt wird. Nach dem Segen der Gläubigen in der Kirche kann der Priester während des gesungenen TeDeum alleine mit dem Allerheiligsten vor den Eingang der Kirche ziehen und den Ort dort in alle vier Himmelsrichtungen mit dem Allerheiligsten segnen.  
7.2. Bittgänge/Flurumgänge: Bittgänge/Flurumgänge werden in folgender Form begangen: Die Messe wird in diesem Anliegen gefeiert, am Ende kann der Priester - ähnlich wie an Fronleichnam - mit der Monstranz mit dem Allerheiligsten (oder ggf. einem Kreuzpartikel) vor das Kirchenportal ziehen und den Ort und die Fluren segnen. Es ist auch eine Messfeier im Freien (wie oben geregelt: max. 50 Personen, 1,5 m Abstand) möglich. Prozessionen und gemeinschaftliche Wallfahrten können derzeit nicht stattfinden. 

 

Quelle: https://www.bistum-regensburg.de/news/dioezesane-anweisungen-fuer-die-liturgie-ab-dem-4-mai-2020-in-der-dioezese-regensburg-zur-einhaltung-der-staatlichen-infektionsvorschriften-7431/


Robert Strobl 
Sprecher Pfarrgemeinderat


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