Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig.
Zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal der zur Pfarrgemeinde gehörenden Kindergärten.
Die Kirchenverwaltung wird auf sechs Jahre direkt gewählt. Der Pfarrer ist der Vorsitzende der Kirchenverwaltung. Häufig unterstützt ein Kirchenpfleger den Pfarrer bei dieser Aufgabe.
In unseren beiden Pfarreien wurden am 23./24. November 2024 die Mitglieder der Kirchenverwaltung neu gewählt. Die Gremien setzen sich wie folgt zusammen:
Für Appertshofen wurden gewählt:
- Hiltl Robert
- Forster Wolfgang
- Lins Andreas
- Mayer Florian
- Kuffer Lukas
Für Stammham wurden gewählt:
- Johann Haunschild
- Konrad Lins
- Helmut Mühlbacher
- Michael Schmidt
Die neu gewählten Gremien nehmen am 1. Januar 2025 ihre Arbeit auf.