Bedingungen für den Jubiläumsablass

Datum 04.02.2016 17:25 | Thema: 

Den Jubiläumsablass im hl. Jahr zu gewinnen, bedeutet auch, sich anzustrengen. Gefordert wird die Pilgerreise zu den vier Heiligen Pforten in Rom (Petersdom, Lateranbasilika, St. Paul vor den Mauern, Santa Maria Maggiore) bzw. zu den von den Bistümern bestimmten Ablasskirchen. Ersatzweise können auch eines oder mehrere Werke der Barmherzigkeit an einem dafür als passend erscheinendem Ort verrichtet werden.

Im Gebet soll sich der Gläubige auf die Barmherzigkeit Gottes besinnen, zum Wohl der Kirche und der ganzen Welt für den Papst und seine Anliegen beten und zudem das Glaubensbektnntnis sprechen. Sakramentaler Höhepunkt ist der Empfang des Sakraments der Versöhnung sowie die Mitfeier der Heiligen Messe mit Kommunionempfang.

Einen Jubiläumsablass können auch jene erwerben, denen keine Pilgerreise möglich ist. Kranke gewinnen den Ablass „in dem sie“ – so Papst Franziskus – „Krankheit und Leid als Erfahrung der Nähe zum Herrn leben, der im Geheimnis seines Leidens, seines Todes und seiner Auferstehung den Königsweg aufzeigt, um dem Schmerz und der Einsamkeit einen Sinn zu verleihen. Mit Glauben und freudiger Hoffnung diesen Moment der Prüfung zu leben, indem sie die Kommunion empfangen oder an der hl. Messe und am gemeinschaftlichen Gebet – auch über die verschiedenen Medien – teilnehmen, wird für sie die Weise sein, den Jubiläumsablass zu erlangen.“

Auch an die Gefangenen hat der Heilige Vater gedacht: sie gewinnen den Ablass „in den Gefängniskapellen und jedes Mal, wenn sie durch die Tür ihrer Zelle gehen und dabei ihre Gedanken und ihr Gebet an Gottvater richten.“




Dieser Artikel stammt von Kath. Pfarramt St. Stephanus Stammham
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