Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Für den Bereich der Seelsorge ist dagegen der Pfarrgemeinderat zuständig.
Zu den Aufgaben der Kirchenverwaltung zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal der zur Pfarrgemeinde gehörenden Kindergärten.
Die Kirchenverwaltung wird auf sechs Jahre direkt gewählt. Der Pfarrer ist der Vorsitzende der Kirchenverwaltung. Häufig unterstützt ein Kirchenpfleger den Pfarrer bei dieser Aufgabe.
In unseren beiden Pfarreien wurden am 17./18. November die Mitglieder der Kirchenverwaltung neu gewählt. Die Gremien setzen sich wie folgt zusammen:
Für Appertshofen wurden gewählt:
- Forstner Sebastian
- Kolb Franziska
- Lins Andreas
- Schneider Michael
Für Stammham wurden gewählt:
- Johann Haunschild
- Konrad Lins
- Birgit Merk
- Michael Schmidt
Andrea Stelz (ausgeschieden seit Februar 2024)
Die neu gewählten Gremien nehmen am 1. Januar 2019 ihre Arbeit auf.